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B2B-Vertriebs- und Mehrwertsteuer-Compliance-Richtlinie

Gültigkeitsdatum: [18/03/2026] | Version: [v1.5]


1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt ausschließlich für physische Waren, die auf dieser Website verkauft und an Adressen innerhalb der Europäischen Union (EU) versandt werden.


2. Grundprinzipien

Wichtiger Hinweis: Aufgrund eines jüngsten Anstiegs nicht-standardisierter B2B-Beschaffungsanfragen und um die legitimen Rechte und Interessen unserer echten B2B-Partner zu schützen, haben wir unsere B2B-Berechtigungskriterien und Verifizierungsschwellenwerte wie unten beschrieben angepasst.

B2B-Kontoanforderung: Geschäftsbestellungen müssen über ein vorab genehmigtes B2B-Konto aufgegeben werden.

Kontoeröffnung: Um eine B2B-Rechnung zu beantragen oder ein B2B-Konto zu eröffnen, müssen Sie ein Ticket mit dem Problemtyp "Geschäftsanfragen" über HIER einreichen oder sich an: [email protected] wenden.

Erstbestellungs-Schwellenwert: Nur Kunden, deren ERSTE Bestellung den B2B-Mindestbestellwert (siehe Abschnitt 5 & 6) erreicht, sind berechtigt, ein B2B-Konto zu eröffnen.

Standardstatus: Jede Bestellung, die nicht über ein genehmigtes B2B-Konto aufgegeben wird, wird als Verbraucherbestellung (B2C/DTC) bearbeitet, unabhängig davon, ob ein Firmenname oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Notizen oder Versandfeldern angegeben ist.

Endgültigkeit der Steuer: Die Mehrwertsteuerbehandlung wird zum Zeitpunkt der Zahlung festgelegt. Wir unterstützen keine Mehrwertsteuererstattungen nach der Bestellung oder rückwirkende Steueranpassungen.


3. Standardmäßige Bestellklassifizierung

Die Checkout-Funktionalität auf dieser Website ist primär für Verbraucher (DTC)-Transaktionen konzipiert.
Geschäftsbestellungen (B2B) erfordern eine vorherige Kontogenehmigung und Verifizierung, wie in dieser Richtlinie beschrieben:

  • Die Bestellung wird über ein genehmigtes B2B-Konto aufgegeben; UND

  • Die Bestellung erfüllt alle in dieser Richtlinie festgelegten B2B-Berechtigungskriterien.


4. B2B-Kontoantrag & Verifizierung

Kommerzielle Beschaffung (einschließlich Großeinkauf und Weiterverkauf) muss über ein B2B-Konto erfolgen. Um sich zu bewerben, geben Sie bitte Folgendes an:

  • Rechtliche Einheit / Eingetragener Firmenname

  • Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Rechnungs- & Lieferadressen

  • Name des Empfängers & Telefonnummer

VIES-Verifizierungspflicht:
Wir führen eine manuelle Verifizierung aller angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit der EU VIES-Datenbank vor der Kontogenehmigung und vor dem Versand der Bestellung durch. Die B2B-Steuerbefreiung (0% Mehrwertsteuer) ist streng an eine erfolgreiche Echtzeit-VIES-Validierung geknüpft.

Anforderung der Adresskonsistenz:
Gemäß den Anforderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie für innergemeinschaftliche Lieferungen müssen Waren an einen Bestimmungsort innerhalb desselben EU-Mitgliedstaates wie die angegebene Umsatzsteuerregistrierung versandt werden. Befindet sich die Lieferadresse in einem anderen Mitgliedstaat als dem Land der Rechnungs-/Umsatzsteuerregistrierung, kann dies die Mehrwertsteuerbehandlung beeinflussen, und es können die Standard-Mehrwertsteuersätze gelten.

Kontoführungspflicht:
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des B2B-Kontoinhabers, uns unverzüglich über Änderungen des Firmennamens, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der eingetragenen Geschäftsadresse zu informieren. Wir haften nicht für steuerliche Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Pflicht des Käufers ergeben, die Kontoinformationen korrekt und aktuell zu halten.

Wir behalten uns das Recht vor, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu überprüfen und B2B-Anträge nach unserem Ermessen abzulehnen oder zu genehmigen, vorbehaltlich der geltenden Gesetze.


5. Erstbestellungs-Anforderung (Die "Gateway"-Regel)

Ein B2B-Konto kann nur eingerichtet werden, wenn Ihr Erstkauf den Mindestbestellwert von EUR 3.000 (ohne Mehrwertsteuer) erreicht. Hinweis: Liegt Ihre erste Bestellung unter diesem Schwellenwert, muss sie als Verbraucherbestellung bearbeitet werden. Nachfolgende Bestellungen, die den Schwellenwert erreichen, berechtigen nicht zur rückwirkenden Umwandlung vergangener Verbraucherbestellungen in B2B-Bestellungen.

Bearbeitungsoption unterhalb des Schwellenwerts (nach unserem Ermessen):
Ungeachtet des Vorstehenden können wir, wenn ein B2B-Kontoinhaber eine Bestellung mit einem Netto-Zwischensumme unter EUR 3.000 aufgibt, nach Überprüfung der Ergebnisse zustimmen, die Transaktion zu B2B-Bedingungen abzuwickeln. In solchen Fällen wird die Standardversandkostenpauschale auf eine erhöhte Fracht- & Compliance-Servicegebühr angepasst. Diese Anpassung spiegelt die zusätzlichen Verwaltungs- und Regulierungsverifizierungsverfahren (einschließlich VIES-Validierung und Erstellung von Steuerdokumenten) wider, die funktional integral sind, um den rechtmäßigen innergemeinschaftlichen Transport der Waren zu ermöglichen. Durch die Zustimmung zu diesem Aufschlag erkennt der Käufer an, dass ohne diese spezifischen Compliance-Behandlungsverfahren die Waren zusätzliche Compliance-Behandlungsverfahren als innergemeinschaftliche Lieferung bedürfen.

Berechnung des erweiterten Frachtservices:

a. Rate: Fünf Prozent (5 %) der Netto-Zwischensumme der Bestellung (ausschließlich Grundversandkosten und Mehrwertsteuer).
b. Mindestgebühr: Die erhobene Gebühr beträgt mindestens Fünfzig Euro (EUR 50,00) .
c. Darstellung: Aus technischen Plattformgründen wird diese Gebühr als ein einziger, kombinierter Posten mit der Bezeichnung "Fracht- & Compliance-Abwicklung" an der Kasse angezeigt.

Mehrwertsteuerbehandlung des erweiterten Frachtservices:
Da diese Gebühr eine zusätzliche Dienstleistung darstellt, die direkt und funktional mit dem innergemeinschaftlichen Transport von Gütern verbunden ist, folgt sie der Mehrwertsteuerbehandlung der Haupttransportdienstleistung. Sofern der Käufer eine gültige, VIES-verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt, wird die Gebühr für den erweiterten Fracht- & Compliance-Service mit 0 % Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens in Rechnung gestellt.

Nicht erstattungsfähig:
Die Gebühr für den erweiterten Fracht- & Compliance-Service ist nicht erstattungsfähig, sobald die Compliance-Verarbeitung begonnen hat. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der Käufer die Bestellung vor dem Versand storniert. Diese Gebühr kompensiert den bereits geleisteten Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der Sendung für den konformen grenzüberschreitenden Transit.


6. B2B-Berechtigungsschwelle (EUR 3.000+ Netto)

Der B2B-Status gilt nur für Bestellungen, deren Zwischensumme (ohne Mehrwertsteuer) mehr als 3.000 EUR beträgt, ausschließlich Versandkosten.

Definition: "Zwischensumme" bezieht sich auf den Produktpreis nach Anwendung der Steuerbefreiung (0 % Mehrwertsteuer) an der Kasse, vor Versand- und Servicegebühren.

Keine Rabatte: B2B-Bestellungen sind von Aktionspreisen ausgeschlossen. Die Schwelle von 3.000 EUR wird auf der Grundlage der ursprünglichen Netto-Zwischensumme vor Anwendung von Gutscheincodes, Aktionsguthaben oder automatischen Rabatten berechnet.

Währung & Wechselkurs:
Bei einem Kauf in einer anderen Währung als Euro (EUR) wird der EUR-Gegenwert zum Zwecke der Bestimmung der 3.000-EUR-Schwelle und etwaiger anfallender Gebühren für den erweiterten Frachtservice unter Verwendung des Referenzwechselkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) bestimmt, der am Tag der Auftragserstellung gilt. Der Käufer erkennt an, dass der endgültig berechnete Betrag in der gewählten Fremdwährung zwischen dem Bestelldatum und dem Abrechnungsdatum aufgrund üblicher Bankwechselkursschwankungen leicht variieren kann. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Abweichungen, die sich aus Spreads von Zwischenbanken oder Währungsumrechnungsgebühren ergeben, die von der Finanzinstitution des Käufers angewendet werden.


7. Ausschluss von Aktionen & Geschenken

B2B-Konten sind auf kommerzielle Preise zugeschnitten und von allen Verbraucher (DTC)-Aktionen ausgeschlossen, einschließlich:

  • Kostenlose Geschenke oder "Geschenk-bei-Kauf"-Angebote.

  • Gutscheincodes, gestaffelte Rabatte oder saisonale Kampagnenpreise.

Sollte eine Aktion aufgrund eines technischen Fehlers irrtümlich auf eine B2B-Bestellung angewendet werden, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung vor dem Versand zu stornieren und zu erstatten.


8. Mehrwertsteuerfestlegung & keine rückwirkenden Erstattungen

Die Mehrwertsteuer wird an der Kasse basierend auf dem verifizierten B2B-Status und den gegebenenfalls geltenden EU-Reverse-Charge-Regeln berechnet.

Korrektur von Schreibfehlern (nur vor dem Versand):
Im Falle eines offensichtlichen Schreibfehlers im B2B-Profil (z.B. ein Tippfehler in der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der während des anfänglichen Kontoeröffnungsprozesses eingegeben wurde), kann der Käufer eine Rechnungskorrektur vor dem Versand der Ware beantragen. Solche Korrekturen beschränken sich streng auf die Korrektur der identifizierenden Daten des Käufers und unterliegen einer erneuten Überprüfung über das VIES-System.

Keine Anpassungen nach dem Versand:
Sobald eine Bestellung versandt oder die Ware unser Lager verlassen hat, halten wir uns streng an Folgendes, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich:

  • Wir erstatten nicht den Mehrwertsteueranteil.

  • Wir wenden nicht rückwirkend den Status "steuerfrei" oder "nullprozentig" an.

  • Wir ändern nicht Rechnungen, um die steuerliche Behandlung aufgrund einer nach der Transaktion angegebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu ändern.


9. Rechnungsstellung

Rechnungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung automatisch unter Verwendung der an der Kasse angegebenen Daten erstellt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass alle Geschäftsdaten korrekt sind, bevor die Zahlung abgeschlossen wird. Wir stellen Rechnungen nach der Zahlung nicht neu aus oder ändern sie, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder gemäß Abschnitt 8 dieser Richtlinie zulässig.


10. Kundenbestätigung

Mit der Abgabe einer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie verstanden haben und zustimmen:

  • Geschäftsbestellungen erfordern ein vorab genehmigtes B2B-Konto über [email protected].

  • Die B2B-Berechtigung ist abhängig vom Mindestwert der Erstbestellung von EUR 3.000 (netto) .

  • Adresskonsistenz: Sie bestätigen, dass die angegebene Lieferadresse in demselben EU-Mitgliedstaat liegt wie Ihre registrierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Anwendung der Standard-Mehrwertsteuersätze führen.

  • Bestellungen unter EUR 3.000 (netto) können nach unserem alleinigen Ermessen zur B2B-Bearbeitung angenommen werden und sind mit einer nicht erstattungsfähigen Gebühr für erhöhte Fracht- & Compliance-Dienste (5 % / mind. EUR 50) verbunden.

  • Mehrwertsteuer- und Rechnungsdetails sind endgültig zum Zeitpunkt der Zahlung.

  • Sie sind dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Mehrwertsteuer- und Registrierungsdaten Ihres Unternehmens zu gewährleisten.